Mag. Wolfgang Hofmann, öffentlicher Notar
geboren in Tulln
12 Jahre Schule in Tulln
Matura am BG/BRG Tulln
Studium der Rechtswissenschaften
Notariatskandidat in Tulln an der Donau, Langenlois und Wien - Innere Stadt
öffentlicher Notar in Gföhl Juli 2012 bis November 2019
öffentlicher Notar in Tulln an der Donau seit Dezember 2019 (in zweiter Generation Notariat Hofmann in Tulln an der Donau)
Notariatskanzlei an diesem Standort seit 93 Jahren
Persönliches
- Fotografie (NÖN-Pressefotograf während des Studiums und jetzt noch ehrenamtlicher Fotograf für die Notariatskammer)
- Oldtimer (Gründer des Tullner Oldtimer Clubs)
- Gründungsmitglied des Lions Club Tulln
Was ist der Notar
Der Beruf
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein.
Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu, diese können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile. Das Notariat bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an und berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge und erstellt für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösungen.
Die Pflichten
Der Notar hat die notarielle Urkunde in Übereinstimmung mit den Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die unparteiische neutrale Beratung der Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf. Der Notar hat auf eine ausgewogene Lösung hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen.Für den Notar besteht Tätigkeitspflicht. Das heißt: Der Notar darf eine Amtshandlung nicht verweigern. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn er selbst oder seine Verwandten an der Sache beteiligt sind – und natürlich bei verbotenen Geschäften oder Schein- oder Umgehungsgeschäften. Er darf auch dann nicht aktiv werden, wenn eine widerrechtliche Benachteiligung eines Dritten besteht oder wenn ein Beteiligter offensichtlich nicht geschäftsfähig ist. Der Notar unterliegt besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln.
Die Prinzipien
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Öffentlicher Glauben
- Vertraulichkeit
- Verfügbarkeit
Der Versicherungsschutz
Wenn ein Notar schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, haftet er gegenüber den Parteien für den verursachten Schaden. Zur Abdeckung derartiger Ansprüche hat der Notar eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Übrigen für alle rechtsberatenden Berufe in Österreich obligatorisch vorgeschrieben ist.
Der Unterschied
Der Notar steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern immer für das Recht. Er verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil. Deshalb sind dem Notar hoheitliche Aufgaben übertragen, die sonst z.B. nur den Gerichten vorbehalten sind. Was der Notar regelt, ist gut geregelt. Viel von der Arbeit, die Notare leisten, wird daher nie wirklich sichtbar – und das ist gut so. Schließlich ist und bleibt es ihre vornehmste Aufgabe, die Gerichte zu entlasten – nicht zu beschäftigen.